Hausordnung
Alle Besucher und Besucherinnen sind unabhängig vom Alter sowie anderen Merkmalen gleichberechtigt. Die Grenzen des Gegenübers werden akzeptiert.
Es gilt die freie Meinungsäußerung.
Alle Besucher sind Gäste des Hauses.
Gewalt (sowohl körperlich als auch sprachlich) wird nicht geduldet.
Die Einrichtung und sonstiges Inventar des Jugendzentrums sind schonend und pfleglich zu behandeln. Unfälle und Sachbeschädigungen sind sofort dem JUZ-Team zu melden Bei Beschädigung und mutwilliger Zerstörung muss der Schaden wieder gut gemacht werden.
Jeder Besucher ist für Sauberkeit mitverantwortlich!
Wer auf dem Gelände des Jugendzentrums versucht, illegale Drogen zu nehmen oder zu verkaufen, wird sofort aus dem Jugendzentrum verwiesen. In jedem Fall wird eine Anzeige erstattet.
Alkoholkonsum ist im offenen Betrieb des JUZ nicht erlaubt. Offensichtlich angetrunkene Personen werden des Hauses verwiesen.
Entleihen von Spielmaterial oder Musikequipment (CDs, CD-Player...) nur gegen Unterschrift und Pfand.
Der Aufenthalt im JUZ erfolgt auf eigene Gefahr. Die Stadt Erding haftet nicht für Diebstähle oder Beschädigungen der Garderobe sowie sonstiger eingebrachter Gegenstände.
Grundlage unseres Handelns ist das Jugendschutzgesetz.
Im gesamten Haus und auf dem Außengelände besteht Rauchverbot!
Personen, die sich nicht an diese Hausordnung halten, können sofort des Hauses verwiesen werden. In begründeten Fällen kann ein dauerhaftes Hausverbot ausgesprochen werden
Eine PDF-Version der Hausordnung findet sich im Downloadbereich

